22.04.21
EG-Betriebserlaubnis für micron Auspuffanlagen
müssen nicht mehr eingetragen werden. Das Mitführen eines schriftlichen Nachweises (ABE oder EG-Kärtchen) erübrigt sich, da die EG-Gesetzgebung dies nicht mehr vorschreibt.
Einen schriftlichen Nachweis als Download finden Sie hier!